Ärztliche und Psychosoziale Beratungsstelle bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern

Tuesday, 16.04.2024

 

Häufig gestellte Fragen

  1. Wann kann ich die Beratungsstelle erreichen?
    Die Beratungsstelle ist in der Regel zu den üblichen Bürozeiten zu erreichen. Siehe dazu auch die Kontaktseite. Es kommt allerdings vor, dass sich die Mitarbeiter in einem Beratungsgespräch befinden - dann wird ein Anrufbeantworter eingeschaltet.
  2. Kann ich mir aussuchen, ob ich mit einer Frau oder einem Mann sprechen will?
    Leider nein. Z. Zt. ist die hauptamtliche Fachkraft ein Mann. Aber probier’ es trotzdem mal ...
  3. Kostet die Beratung etwas?
    Nein, die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenlos!
  4. Informiert die Beratungsstelle andere Ämter, Behörden usw.?
    Nein, die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Nur bei akuter Gefahr für Kinder und Jugendliche würden wir andere Dienste informieren.
  5. Muss ich meinen Namen nennen?
    Nein, die Beratung kann auch anonym erfolgen.
  6. Kann die Beratungsstelle auch etwas gegen den Willen von Sorgeberechtigten (z. B. Eltern) unternehmen?
    Nein, wir arbeiten auf der Grundlage der Freiwilligkeit.
  7. Wer kann sich an die Beratungsstelle wenden?
    Wir helfen und beraten ...
    • ... Kinder und Jugendliche,
    • ... Eltern, Elternteile (Mutter oder Vater), sonstige Sorgeberechtigte,
    • ... Verwandte,
    • ... Nachbarn,
    • ... alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben (Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Mitarbeiter/-innen in Jugendfreizeitheimen usw.)
  8. Arbeitet die Beratungsstelle mit anderen zusammen?
    Selbstverständlich! Allein könnten wir die Probleme gar nicht lösen. Dazu gehören immer mehrere. Mit wem wir zusammenarbeiten besprechen wir aber stets mit den Hilfesuchenden!
  9. Wie oft muss ich zur Beratungsstelle?
    Das ist immer unterschiedlich. Die Anzahl der Termine wird im persönlichen Gespräch individuell festgelegt.
  10. Muss ich meinen Eltern etwas von dem Besuch bei der Beratungsstelle sagen?
    Es wäre schön, wenn das immer ginge. Ist aber leider nicht immer möglich. Wir versuchen trotzdem zu helfen.
  11. Muss die Beratungsstelle meine Eltern von meinem Besuch informieren?
    Eltern haben ein Recht informiert zu werden! Das ist gesetzlich festgelegt. Wenn Eltern aber eine Beratung verhindern würden, dann dürfen wir trotzdem beraten. Steht auch im Gesetz!
  12. Finden alle Gespräche in der Beratungsstelle statt?
    Nein, nicht unbedingt. Wir kommen auch nach Hause oder treffen uns an anderen Orten (z. B. Schule).
  13. Gibt es eine Zertifizierung?
    Ja, die Bundesarbeitsgemeinschaft Ärztliche Beratungsstellen bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern e. V., Datteln (www.aerztlicheberatungsstelle.de), hat uns das Zertifikat "Qualifizierte Fachkraft nach § 8a SGB VIII" ausgestellt. Die Kriterien zur Qualifizierung zur Fachkraft in der Kinderschutzarbeit können auch bei uns eingesehen werden.

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