Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin einer psychosozialen Einrichtung oder eines Dienstes,
wie beispielsweise ...
- Kindertagesstätte (z. B. als Erzieherin auf Gruppenebene oder als Gesamtteam),
- Schule (das Angebot gilt für alle Schulformen),
- Jugendfreizeitheim (Terminabsprachen werden flexibel getroffen),
- pädagogische Tagesgruppe (in jeder Trägerschaft),
- ärztliche oder psychologische Praxis,
- Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern,
- Jugendamt,
- jede Einrichtung, die mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beruflich zu tun hat,
können Sie sich an uns wenden, wenn Sie
- Einzelfallberatung,
- Supervision,
- Fortbildung,
- Elternabende,
- Infoveranstaltungen,
- Fallbegleitung
zu den Themenbereichen
- Misshandlung,
- Vernachlässigung,
- sexuellem Missbrauch
wünschen.
Wir bieten Ihnen Hilfe und Beratung an ...
- ... wenn Sie bei einem Kind das Gefühl haben, da stimmt irgendetwas nicht; das Kind scheint Hilfe zu brauchen.
- ... wenn Sie das "komische" Gefühl haben, das Mädchen oder der Junge könnte sexuell missbraucht werden.
- ... wenn Sie bei einem Kind den Verdacht haben, es könnte vernachlässigt werden.
- ... wenn Sie die Vermutung haben, ein Kind oder Jugendlicher könnte misshandelt werden.
- ... wenn Sie selbst sehen oder durch Dritte erfahren, dass ein Kind oder Jugendlicher sexuelle Gewalt ausübt.
- ... bei der Entwicklung eines sexualpädagogischen Konzeptes.
Kollegiale Beratung kann hilfreich sein ...
- ... zur Abklärung eines Verdachts,
- ... zur Klärung und Reflexion der eigenen Wahrnehmung,
- ... in einer aktuellen Krisensituation.
Unsere Arbeitsgrundsätze sind:
- Hilfe statt Strafe,
- Beachtung der Schweigepflicht,
- Beratung auch ohne Namensnennung,
- keine Honorarkosten.